Reparaturbestätigung

Der geschädigte Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug in Eigenregie repariert, kann die Kosten für die Ausstellung einer Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen vom Schädiger ersetzt verlangen, weil er mit Hilfe einer solchen Bestätigung bei einem weiteren Schadensfall beweisen kann, dass die Reparatur fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurde (AG Fulda, Urteil 5.5.2015 v.-33 C 3/15 (C).

Unsere Bereiche

  • KFZ-Schäden und -Wertermittlung
  • Unfallrekonstruktion
  • Oldtimer und Youngtimer
  • Tank- und Nutzfahrzeuge
  • Zweiräder
  • Sonderfahrzeuge
  • Landmaschinen und Motoren
  • Wohnmobile und Caravan
  • LKW, Bus, Anhänger
  • E-Fahrzeuge
  • Havariekommissar

Kontakt

Lothar Schepp

Gambacher Weg 13
35510  Butzbach


Telefon: 06033 - 67504
Fax:      06033 - 974190
Mobil:   0171 - 9533386

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!