Nutzungsausfallbestätigung

Der „Nutzungsausfall“ oder richtiger die Nutzungsausfallsentschädigung wird, allgemein ausgedrückt, dafür gezahlt, dass aufgrund eines schädigenden Ereignisses die Nutzung einer Sache für einen vorübergehenden Zeitraum nicht mehr möglich ist.

Die entgangene Nutzung stellt nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei anderen Sachen unter bestimmten engen Voraussetzungen einen Vermögensschaden dar, der im deutschen Schadensersatzrecht ersatzfähig ist (§249 BGB). Das ist nach der deutschen Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Nutzung der in Frage stehenden Sache für Geld zu erwerben ist. Ferner muss es sich bei der in Frage stehenden Sache um ein Wirtschaftsgut von allgemeiner und zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung handeln, auf dessen ständige Verfügbarkeit man typischerweise angewiesen ist, wie es bei Kraftfahrzeugen der Fall ist.

In der Praxis geht es meistens darum, dass der Eigentümer oder Besitzer eines Kraftfahrzeugs dieses wegen eines Unfalls (oder einer sonstigen unerlaubten Handlung) zeitweise nicht mehr nutzen kann. Diese Entschädigung wird in der Regel für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer des geschädigten Fahrzeugs gezahlt.

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach einer Tabelle, in der alle gängigen Fahrzeuge erfasst sind (sog. Sanden-Danner-Küppersbusch-Tabelle). Sie wird je nach Fahrzeugtyp in Gruppen von A bis L eingeteilt. Diese Entschädigung beinhaltet die sogenannten Vorhaltekosten (quasi die „Grundkosten“ des Fahrzeugs, wie Steuer, Versicherung, Betriebskosten, Abschreibung u. ä.) und den Nutzungswert des Fahrzeugs. Für gewerblich oder nur in der Freizeit genutzte Fahrzeuge (z.B. Motorräder und Wohnmobile) werden in der Regel nur die Vorhaltekosten gezahlt.

Bei regelmäßig genutzten Fahrrädern dagegen ist eine am Mietpreis eines vergleichbaren Fahrrads für den Ausfallzeitraum orientierte Entschädigung fällig (Landgericht Lübeck Urteil vom 08.07.2011 - 1 S 16/11).

Um in den Genuss der Nutzungsaufallentschädigung zu kommen, stellt Ihnen der Gutachter eine Nutzungsausfallbestätigung aus. Diese benötigen sie auch, um die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend zu machen.

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